Beeidigte Übersetzung eines Testaments

Ein Testament ist eine von einer Person freiwillig abgegebene Erklärung (genannt “Testament”). Erblasser), in dem er oder sie festlegt, was nach seinem oder ihrem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen und/oder seinen Angelegenheiten geschehen soll. Damit ein Testament gültig ist, müssen laut Gesetz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem muss der Erblasser über 14 Jahre alt sein und darf nicht an einer geistigen Behinderung leiden.

Arten von Testamenten

In Spanien gibt es verschiedene Arten von Testamenten:

GEMEINSAM:

  1. Ológrafo: Obwohl, wie bereits erwähnt, das spanische Recht vorsieht, dass man mindestens 14 Jahre alt sein muss, um ein Testament zu errichten, muss die Person, die ein holografisches Testament errichtet, volljährig sein. Das Dokument muss das Jahr, den Monat und den Tag angeben, an dem es erteilt wurde, und es muss, um gültig zu sein, vom Erblasser unterzeichnet sein. Handelt es sich bei dem Erblasser um einen ausländischen Staatsbürger, kann das Testament in seiner Muttersprache abgefasst werden.
  2. Offen. Dies kann sein ORDINARY (die in der Regel vor einem Notar erteilt und beurkundet wird) oder EXTRAORDINÄR (vor Zeugen, z. B. wenn sich der Erblasser in unmittelbarer Todesgefahr befindet oder wenn eine Epidemie droht).
  3. Geschlossen: der Notar erhält sie in einem Umschlag, der erst nach dem Tod des Erblassers geöffnet werden kann.

SPEZIAL:

  1. Maritim: für Fahrten auf dem Seeweg gewährt.
  2. Militär für militärisches Personal in Kriegszeiten.
  3. Ausländisches Land der Ausgabe nur in dem Land gültig, in dem er ausgestellt wurde.

Wann muss ich ein Testament übersetzen lassen?

Wenn ein Mensch stirbt, müssen wir eine Reihe von bürokratischen Verfahren einleiten. Da es sich um ein juristisches Dokument handelt, muss die Übersetzung beglaubigt werden, d. h. von einem offiziellen Übersetzer unterschrieben und abgestempelt werden, wenn das Testament in Spanien vorgelegt werden muss und es in einer Fremdsprache verfasst ist oder wenn das Testament auf Spanisch verfasst wurde und außerhalb unserer Grenzen vorgelegt werden muss.

Wenn das Testament in einer der Ko-Amtssprachen Spaniens (Baskisch, Galicisch oder Katalanisch) verfasst ist, muss es auch ins Spanische übersetzt werden.

Neben der Abwicklung eines Erbfalls können auch folgende Personen ein Testament bei uns anfordern: eine Lebensversicherungsgesellschaft, Angehörige des Verstorbenen, die dessen letzten Willen erfahren möchten, diplomatische Behörden eines anderen Landes.

Wenn Sie ein Testament übersetzen lassen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und unser Team von zertifizierten Übersetzern wird sich für Sie an die Arbeit machen!

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