Beglaubigte Übersetzung der Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine öffentliche Urkunde, die vor einem Notar ausgestellt wird und mit der eine Person oder ein Unternehmen (Vollmachtgeber) eine andere Person oder ein Unternehmen zu seinem Vertreter (Bevollmächtigter) ernennt, der in seinem Namen bei bestimmten Rechtsgeschäften handelt. In Spanien kann jede Person, die volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, mit ihrer DNI zu einem Notar gehen, um dieses Verfahren durchzuführen.

Die Vollmacht kann, so wie sie erteilt wurde, widerrufen oder zurückgenommen werden und muss ebenfalls in einer notariellen Urkunde festgehalten werden.

Arten von Bevollmächtigungen

Es gibt keine einheitliche Vollmacht. Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Arten. Einige von ihnen sind im Folgenden aufgeführt:

  1. PRÄVENTIV: eine Person zur Vertretung einer anderen Person zu ernennen, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu vertreten.
  2. SPEZIAL: für ganz bestimmte Verfahren und Formalitäten
  3. ZUM KÄMPFEN: Mit ihrer Hilfe kann ein Rechtsanwalt oder Notar uns in einem Prozess vertreten.
  4. GENERAL: sie ermöglichen die Vertretung in einer Vielzahl von Handlungen.
  5. VERMÖGENSWERTE ZU VERWALTEN
  6. DIE FÜR DIE STIMMABGABE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ANZUFORDERN
  7. usw.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung meiner Vollmacht?

Wie wir zu Beginn des Artikels erläutert haben, ermöglicht die Vollmacht einer Person, uns zu vertreten. Wenn dieser Vertreter in einem Land wohnt, in dem eine andere Sprache als die Sprache, in der die Vollmacht verfasst wurde, gesprochen wird, muss sie übersetzt werden. Aber eine einfache Übersetzung reicht nicht aus. Da es sich bei der Vollmacht um ein amtliches Dokument handelt, muss auch die Übersetzung amtlich sein. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Dienste eines vereidigten Übersetzers in Anspruch zu nehmen, der die Übersetzung mit seinem Stempel und seiner Unterschrift versieht und ihr somit Rechtsgültigkeit verleiht.

Muss ich meine Vollmacht beglaubigen lassen?

Wenn das Land, in dem die Vollmacht ausgestellt wird, Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 ist, wird die Vollmacht in der Regel mit der entsprechenden Apostille versehen. Dadurch wird die Echtheit des Dokuments überprüft.

In solchen Fällen ist die Apostille auch Teil der beglaubigten Übersetzung.

Wenn Sie Zweifel an der Übersetzung Ihrer Vollmacht haben, Preise und Lieferzeiten wissen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, indem Sie den Fragebogen ausfüllen, und wir werden Ihnen gerne helfen!

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